Finde deinen nächsten Arbeitgeber.
Finde deinen nächsten Arbeitgeber.

Ein Straferkenntnis nach einer Verkehrskontrolle oder der Streit über die Genehmigung einer Betriebsanlage endet in Oberösterreich nicht zwangsläufig bei der Behörde. Wer eine behördliche Entscheidung für rechtswidrig hält, kann sie gerichtlich überprüfen lassen. Zuständig ist ein Haus in der Volksgartenstraße 14 in Linz.
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich kontrolliert die öffentliche Verwaltung im Land. Es entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide wegen Rechtswidrigkeit, gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt und wegen Verletzung der Entscheidungspflicht von Behörden, dazu über gesetzlich zugewiesene Materien wie Vergabesachen. Die Rechtsgebiete reichen von Umwelt-, Wasser- und Forstrecht über Kraftfahrrecht und Raumordnung bis zu Abfallwirtschaft und Dienstrecht. Entschieden wird meist durch Einzelrichterinnen und Einzelrichter, in gesetzlich vorgesehenen Fällen durch Senate, denen auch fachkundige Laienrichterinnen und Laienrichter angehören. Anwaltspflicht besteht nicht; gegen die Entscheidungen stehen Revision an den Verwaltungsgerichtshof und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof offen.
Das Gericht nahm am 1. Jänner 2014 die Arbeit auf. Grundlage war die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, mit der Österreich auf eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit umstellte: An die Stelle der Unabhängigen Verwaltungssenate und weiterer Berufungsbehörden traten neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Verwaltungsgerichte des Bundes. Organisatorisch ist es dem Land Oberösterreich zugeordnet, in der Rechtsprechung weisungsfrei; die Verfahren werden nach einer im Voraus festgelegten Geschäftsverteilung zugeteilt. Der Tätigkeitsbericht 2020 bis 2022 weist 15.332 angefallene und 15.160 erledigte Rechtssachen aus, bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von vier bis fünf Monaten. Präsident ist Hon.-Prof. Mag. Dr. Johannes Fischer, Vizepräsidentin seit 1. Juli 2026 MMag. Julia Polgar.
Neben Präsident und Vizepräsidentin arbeiten am Gericht 33 weitere Richterinnen und Richter sowie rund 50 Bedienstete in der Kanzlei, dazu 22 fachkundige Laienrichterinnen und Laienrichter. Voraussetzung für richterliche Planstellen sind ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium und mehrjährige juristische Berufserfahrung; der nichtrichterliche Bereich umfasst Kanzlei, Aktenverwaltung und Verhandlungsorganisation. Die Arbeit besteht aus Akten- und Verhandlungsarbeit: Sachverhalte ermitteln, Beweise aufnehmen, verhandeln und Entscheidungen begründen, die einer höchstgerichtlichen Überprüfung standhalten.
Noch keine Erfahrungsberichte – teile als erste:r deine Erfahrung.
