Jedes Frühjahr dieselbe Schlagzeile: Der Kollektivvertrag steigt um so und so viel Prozent. Viele lehnen sich zurück. Läuft ja – das Gehalt zieht mit. Nur tut es das oft nicht, jedenfalls nicht für alle, die schon über dem Mindestlohn verdienen. Woran das liegt und wie Sie den Ärger darüber in einen Hebel fürs nächste Gespräch verwandeln.
Einen gesetzlichen Mindestlohn kennt Österreich nicht. Was Sie mindestens verdienen müssen, steht im Kollektivvertrag Ihrer Branche – und der reicht weit. Laut ÖGB sind rund 98 Prozent aller Arbeitnehmer:innen davon erfasst. Praktisch jede und jeder fällt also darunter. Für jede Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppe schreibt so ein Vertrag einen Mindestlohn fest, gestaffelt nach Berufs- oder Dienstjahren.
Wo Sie eingestuft sind, entscheidet nicht Ihr Titel. Es entscheidet, was Sie tatsächlich überwiegend tun. Das hält der Arbeitgeber auf dem Dienstzettel fest, zusammen mit dem Grundgehalt. Weniger als den KV-Satz zu zahlen ist verboten – und beim Arbeits- und Sozialgericht einklagbar.
Der KV steigt, Ihr Gehalt nicht
Der KV-Satz ist der Boden. Nicht mehr. Was am Konto landet, ist der Ist-Lohn. Und liegt der über dem Mindestlohn, dann heißt die Differenz Überzahlung. Genau da spielt die Musik. Den Mindestlohn bekommt schließlich jede:r – Ihr echter Marktwert zeigt sich erst in dem, was darüber hinausgeht.
Und jetzt der Punkt, den fast alle übersehen. Steigt der Kollektivvertrag, steigt zunächst nur der Mindestlohn. Ihr Ist-Lohn zieht nicht automatisch mit. Die Arbeiterkammer sagt es ganz nüchtern: Wer über den KV-Sätzen verdient, hat keinen Anspruch auf die Erhöhung – außer, sie steht so im Arbeitsvertrag, oder die KV-Parteien haben ausdrücklich auch eine Ist-Lohn-Erhöhung ausverhandelt.
Was das heißt, sehen Sie an einer simplen Rechnung. Sagen wir, Sie liegen 300 Euro über Ihrem KV-Mindestlohn. Der Kollektivvertrag steigt, aber der Abschluss hebt nur die Mindestsätze, nicht die Ist-Löhne. Der Boden rückt näher an Ihr Gehalt heran. Ihre Überzahlung schrumpft. Ihr Vorsprung ist real weniger wert als vorher – und das, obwohl sich an Ihrer Bruttozahl kein einziger Euro geändert hat.
Wer diese Mechanik einmal verstanden hat, geht anders ins Gespräch. Schärfer. Der erste Schritt ist Rechenarbeit: Finden Sie heraus, welcher Kollektivvertrag für Sie gilt und was er für Ihre Gruppe vorsieht. Nachschauen können Sie das über die KV-Datenbank auf kollektivvertrag.at oder direkt bei Ihrer Gewerkschaft. Dann Ist-Lohn minus KV-Mindestlohn – diese eine Zahl ist Ihr tatsächlicher Verhandlungsspielraum. Um sie geht es, nicht um Prozente.
Und genau deshalb verhandeln Sie die Ist-Erhöhung, nicht die KV-Erhöhung. Fragen Sie konkret nach einer Anhebung Ihres tatsächlichen Gehalts. Ein Satz wie „Der KV steigt heuer, mein Ist-Lohn aber nicht – ich möchte, dass mein Vorsprung erhalten bleibt“ trifft ziemlich genau den wunden Punkt. Und ein zweiter Hebel, den viele gar nicht auf dem Schirm haben: Ihre Einstufung. Machen Sie faktisch höherwertige Arbeit, als Ihre Gruppe vorsieht, bringt eine Umstufung womöglich mehr als jede Prozentdiskussion. Auch anrechenbare Vordienstzeiten heben den Mindestlohn über die Berufsjahre-Staffelung.
Noch ein Detail für alle, die zwischen zwei KV-Runden eine freiwillige Erhöhung bekommen. Manche Arbeitgeber vereinbaren dabei schriftlich eine sogenannte Vorgriffs- oder Anrechnungsklausel. Die erlaubt, Ihre freiwillige Erhöhung später auf die nächste KV-Erhöhung anzurechnen – die beiden addieren sich dann eben nicht. Im Handels-KV 2026 etwa bleibt die zum 31.12.2025 bestehende Überzahlung im Euro-Betrag erhalten, während die KV-Erhöhung auf den Mindestlohn wirkt. Lesen Sie solche Klauseln. Vor der Unterschrift, nicht danach.
Lohnt sich der ganze Rechenaufwand? Gerade beim Einstieg schon, denn da ist der Abstand zum Mindestlohn oft klein. Der Median der Einstiegsgehälter in unserer eigenen Auswertung der aktuell auf justjobs.at ausgeschriebenen Stellen liegt bei 2.258 Euro brutto (Stand 08.07.2026) – bei vielen also nah am jeweiligen KV-Satz. Umso mehr zahlt es sich aus, den eigenen Mindestlohn zu kennen. Er zeigt Ihnen schwarz auf weiß, ob ein Angebot bloß die Untergrenze bedient oder echten Spielraum lässt.
Der Kollektivvertrag ist ein Schutz. Kein Zielwert. Wer ihn als Boden liest und über die Überzahlung verhandelt, holt aus jedem Gespräch mehr heraus als jemand, der brav auf die nächste Branchenrunde wartet. Und wenn Sie unsicher sind: Ein Blick in Ihren konkreten KV ist bei der Arbeiterkammer kostenlos – am besten, bevor Sie überhaupt ins Verhandlungszimmer gehen.
