Ganz unten im Inserat, oft im Kleingedruckten, steht eine Zahl. Das kollektivvertragliche Mindestentgelt. Viele überlesen sie – dabei ist sie kein Zufall, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Und wer sie richtig liest, geht besser vorbereitet ins Gehaltsgespräch.
Seit 1. März 2011 muss in Österreich jedes Stelleninserat das Mindestentgelt für die ausgeschriebene Position nennen – betragsmäßig, nicht bloß als Floskel. Geregelt ist das in § 9 des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG). Gemeint ist das Entgelt, das sich aus Kollektivvertrag, Gesetz, Mindestlohntarif oder Betriebsvereinbarung ergibt. Und seit August 2013 gilt: Auch Betriebe ohne Kollektivvertrag müssen eine Grundlage für die Vertragsverhandlung angeben.
Das klingt nach Formalität. Für Sie als Bewerber:in ist es ein Werkzeug.
Was genau im Inserat stehen muss
Die Wirtschaftskammer fasst die Anforderung klar zusammen: gefordert ist die betragsmäßige Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts, mit Zeiteinheit – also pro Stunde, Woche oder Monat. Ohne anteilige Sonderzahlungen, aber inklusive bereits bekannter, personalisierter Zulagen. Ein Betrieb kann zusätzlich auf seine Bereitschaft zur Überzahlung hinweisen. Muss er aber nicht.
Und genau hier liegt der Denkfehler vieler Bewerber:innen. Die genannte Zahl ist die Untergrenze, nicht das Angebot. Sie sagt: weniger geht rechtlich nicht. Über das, was der Betrieb tatsächlich zu zahlen bereit ist, sagt sie nichts.
Warum "nach Vereinbarung" ein Warnsignal ist
Die Arbeiterkammer kritisiert seit Jahren, dass Formulierungen wie "Gehalt nach Vereinbarung" oder "Entlohnung gemäß Kollektivvertrag" praktisch nutzlos sind. In der Praxis landet man damit fast immer beim reinen Minimalbezug – und hat als Bewerber:in keine echte Orientierung. Wer ein Inserat mit einer konkreten, deutlich über dem KV-Minimum liegenden Zahl sieht, weiß dagegen: Hier ist Budget vorhanden.
Ein Beispiel aus dem eigenen Haus: In einer aktuell auf justjobs.at ausgeschriebenen Einstiegsstelle liegt das angegebene Mindestentgelt bei rund 2.258 Euro brutto im Monat (eigene Auswertung der aktuell auf justjobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 06.07.2026). Das ist der Boden – nicht die Decke. Steht daneben ein Zusatz wie "Überzahlung je nach Qualifikation und Erfahrung", ist das die offene Einladung zu verhandeln.
Was Sie konkret tun können
- Rechnen Sie die Sonderzahlungen dazu. Der genannte Betrag ist ohne anteiliges 13. und 14. Gehalt. Aufs Jahr gerechnet steigt Ihr tatsächlicher Bezug also spürbar.
- Prüfen Sie die Einstufung. Fragen Sie im Gespräch aktiv nach der Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppe des Kollektivvertrags und der Anrechnung Ihrer Vordienstzeiten. Genau daraus ergibt sich das KV-Minimum.
- Nutzen Sie die Überzahlungs-Formel. Steht "Bereitschaft zur Überzahlung" im Inserat, ist das keine Höflichkeitsfloskel – ankündigen und dann verweigern kann sogar Diskriminierungsansprüche auslösen. Kommen Sie mit einer konkreten Wunschzahl über das Minimum.
Wenn die Angabe fehlt
Fehlt das Mindestentgelt im Inserat ganz, ist das kein Kavaliersdelikt. Die Bezirksverwaltungsbehörde erteilt beim ersten Verstoß eine Ermahnung, bei weiteren Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 360 Euro pro Inserat. Anzeigen können nicht nur die Gleichbehandlungsanwaltschaft, sondern auch Sie selbst als Stellenbewerber:in.
Und 2026 wird die Karte neu gemischt
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) hätte bis 7. Juni 2026 in österreichisches Recht gegossen werden müssen. Ein fertiges Gesetz liegt noch nicht vor, verhandelt wird zwischen Sozialministerium und Sozialpartnern. Kommt sie wie vorgesehen, verschiebt sich einiges zu Ihren Gunsten: Das Einstiegsgehalt muss dann spätestens vor dem Bewerbungsgespräch offengelegt werden – und die beliebte Frage nach Ihrem bisherigen Gehalt wird unzulässig. Bis dahin gilt: Wer die Zahl im Inserat als Untergrenze liest und nicht als Angebot, verhandelt schon heute aus einer besseren Position.
Diese Ausführungen sind allgemeine Information und ersetzen im Einzelfall keine arbeitsrechtliche Beratung – die Arbeiterkammer prüft Inserate und Verträge kostenlos für ihre Mitglieder.
