Der erste Arbeitstag ist überstanden, der Laptop läuft, die Namen der Kolleg:innen sitzen halbwegs. Und dann läuft eine Uhr, die kaum jemand im Blick hat: der Probemonat. Er ist kürzer, als die meisten denken, und er funktioniert in beide Richtungen. Wer ihn aktiv nutzt, statt ihn nur zu überstehen, hat nach vier Wochen deutlich mehr in der Hand.
Ein Monat ist das Maximum – und er muss vereinbart sein
Die wichtigste Zahl zuerst. Die Probezeit von Arbeitnehmer:innen darf laut Arbeiterkammer höchstens einen Monat betragen. Die Wirtschaftskammer nennt für Arbeiter:innen und Angestellte dieselbe Obergrenze und hält fest: Eine arbeitsvertragliche Verlängerung darüber hinaus ist „nicht rechtswirksam und kann im ungünstigsten Fall zum Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses führen“. Für Lehrlinge gilt eine gesetzlich festgesetzte Probezeit von drei Monaten.
Zweiter Punkt, der oft untergeht: Es gibt keine automatische Probezeit. „Die Probezeit ist ausdrücklich zu vereinbaren“, schreibt die WKO. Sie steht also entweder in Ihrem Dienstvertrag oder im Kollektivvertrag Ihrer Branche – und Kollektivverträge dürfen sie verkürzen, aber nicht verlängern. Schauen Sie in den ersten Tagen einmal nach, was in Ihrem Vertrag tatsächlich steht. Das dauert zwei Minuten und beantwortet die Frage, ab wann für Sie normale Kündigungsfristen gelten.
Gelöst werden kann in dieser Zeit von beiden Seiten – ohne Einhaltung von Fristen und Terminen und ohne Angabe eines Grundes. Entscheidend ist dabei nicht das Absenden, sondern der Zugang: Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Zugang der Erklärung, und die muss spätestens am letzten Tag der Probezeit ankommen. Die AK weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Sonntag als letzter Tag die Frist nicht verlängert. Für Ihren konkreten Fall – etwa wenn Krankenstand oder Urlaub dazwischenliegen – ist die Arbeiterkammer die richtige Adresse.
Was Sie in Woche eins tun sollten
Neue Kolleg:innen erklären in den ersten Tagen bereitwillig alles. Nach drei Wochen erwarten sie, dass Sie es wissen. Nutzen Sie dieses Zeitfenster.
- Führen Sie ein Einarbeitungsdokument. Wer macht was, welches Tool wofür, welche Freigabe braucht wessen Unterschrift. Das AMS nennt Fragen stellen und Notizen machen als ersten von fünf Tipps, um die Probezeit zu bestehen – banal, aber es unterscheidet sichtbar.
- Klären Sie den Maßstab. Fragen Sie Ihre Führungskraft in den ersten Tagen: „Woran merken Sie am Ende des ersten Monats, dass die Einarbeitung gut gelaufen ist?“ Die Antwort ist Ihre Checkliste.
- Sammeln Sie Fragen, statt sie einzeln zu stellen. Eine Liste mit sechs Punkten alle zwei Tage stört weniger als sechs Unterbrechungen.
- Merken Sie sich die ungeschriebenen Regeln. Wann geht das Team essen, wer wird bei E-Mails ins CC gesetzt, wie förmlich sind Nachrichten an die Bereichsleitung.
Das Gespräch, das kaum jemand von sich aus führt
Warten Sie nicht auf Feedback. Bitten Sie in der zweiten oder dritten Woche aktiv um fünfzehn Minuten. Ein Satz reicht: „Ich würde gern kurz hören, wo ich stehe. Was läuft aus Ihrer Sicht gut, und was soll ich in den nächsten Wochen anders machen?“
Dieses Gespräch hat zwei Effekte. Sie erfahren früh genug, ob es irgendwo hakt – und Sie zeigen, dass Sie Kritik aushalten. Falls die Rückmeldung unangenehm ausfällt: Notieren Sie sich die konkreten Punkte und arbeiten Sie sie sichtbar ab. Genau das ist der Zweck der Probezeit.
Wenn es nicht passt, dürfen auch Sie gehen
Der Probemonat ist keine Einbahnstraße. Wenn die Aufgaben mit dem Inserat nichts zu tun haben oder der versprochene Einarbeitungsplan nie auftaucht, können auch Sie ohne Frist und ohne Begründung lösen. Bezahlt wird bis zum Ende: Anspruch besteht auf das vereinbarte Entgelt, auf eine Urlaubsersatzleistung, wenn kein Urlaub verbraucht wurde, sowie auf ein Arbeitszeugnis; Sonderzahlungen richten sich nach dem Kollektivvertrag. Und noch etwas: Eine Auflösung in der Probezeit ist laut AMS nicht immer gerechtfertigt – sie kann diskriminierend und damit rechtswidrig sein. Dafür gelten allerdings sehr kurze Fristen. Wer diesen Verdacht hat, ruft am selben Tag bei der Arbeiterkammer an, nicht nächste Woche.
Ein letzter, sehr praktischer Tipp: Schreiben Sie am Ende jeder Woche drei Dinge auf, die Sie jetzt allein können und vorher nicht konnten. Nach einem Monat haben Sie zwölf Punkte. Die brauchen Sie beim ersten Mitarbeitergespräch – und spätestens bei der nächsten Bewerbung.
