Das Gespräch läuft gut. Sie sind entspannt, der Ton passt. Und dann: "Planen Sie in nächster Zeit Kinder?" Der Puls geht hoch, weil Sie ahnen, dass jede Antwort die falsche sein könnte. Müssen Sie das überhaupt beantworten? In Österreich lautet die Antwort schlicht: nein. Und in einigen Fällen dürfen Sie sogar bewusst die Unwahrheit sagen.
Ein Job-Gespräch ist kein Verhör über Ihr Privatleben. Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) zieht hier eine klare Linie. Fragen, die an ein geschütztes Merkmal anknüpfen und für die Tätigkeit schlicht nichts zur Sache tun, sind unzulässig. Und wer trotzdem fragt, holt sich den Diskriminierungsvorwurf ins Haus – nicht Sie.
Was konkret tabu ist, zählen Arbeiterkammer und AMS auf: die Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft. Familienstand und Kinderwunsch. Religion oder Weltanschauung. Ethnische Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung, chronische Krankheit, Behinderung. Auch Vorstrafen haben im Gespräch nichts verloren, ebenso wenig Fragen nach Vermögen oder Schulden. Der gemeinsame Nenner ist immer derselbe: Nichts davon sagt etwas über Ihre fachliche Eignung aus. Zur Ablehnung führen könnte es trotzdem.
Das "Recht auf Lüge" – und warum es rechtlich hält
Jetzt der praktisch wichtigste Punkt. Auf eine unzulässige Frage dürfen Sie nicht nur schweigen. Sie dürfen lügen. Die Rechtsprechung nennt das eine zulässige "Notlüge". Klassiker ist die Schwangerschaft: Wird eine Bewerberin danach gefragt, darf sie das verneinen – und der Arbeitgeber kann den später geschlossenen Vertrag deshalb nicht anfechten. Der Gedanke dahinter ist bestechend einfach. Müssten Sie auf eine verbotene Frage ehrlich antworten, stünden Sie schlechter da als jemand, der einfach nur den Mund hält. Und genau so käme die Diskriminierung durch die Hintertür wieder herein.
Die Kehrseite sollten Sie sich aber gut merken. Bei zulässigen Fragen zu Ihrer Qualifikation gilt das alles nicht. Wer eine Ausbildung erfindet oder eine berufsnotwendige Befugnis dazuerzählt, riskiert Anfechtung oder Entlassung. Die Notlüge ist ein Notwehrrecht gegen unzulässige Neugier. Kein Freibrief für den Lebenslauf.
Und ganz ohne Ausnahmen geht es nicht. Manchmal ist die Frage erlaubt – dann nämlich, wenn das Merkmal eine echte, entscheidende berufliche Anforderung ist. Körperliche Fitness darf abgeklopft werden, wo sie zählt, etwa bei Feuerwehr oder Polizei. Ein konfessioneller Träger darf nach der Religionszugehörigkeit fragen, eine normale GmbH nicht. Legitim sind auch die Frage nach Ihrer Gehaltsvorstellung und nach Sprachkenntnissen, sofern der Job sie wirklich braucht. Ein Kundendienst, der auf Deutsch läuft, darf Deutschkenntnisse zum Thema machen. Ihre Herkunft bleibt trotzdem tabu.
Bleibt die Frage: Wie reagieren Sie im Ernstfall, ohne ins Straucheln zu geraten? Das AMS nennt vier Wege. Rechtfertigen müssen Sie sich für keinen davon – ruhig und sachlich zu bleiben ist bereits die halbe Miete. Sie können freundlich abgrenzen ("Das ist privat und für die Stelle nicht relevant."). Sie können mit einer Gegenfrage kontern ("Inwiefern ist das für diese Position wichtig?"). Sie können ausweichen und auf die Anforderungen im Inserat verweisen, um das Gespräch zum Fachlichen zurückzuholen. Oder Sie greifen bei diskriminierenden Fragen zur Notlüge – ohne rechtliche Nachteile.
Verdichtet sich der Eindruck, dass Sie wegen eines geschützten Merkmals nicht genommen wurden, ist das ein Fall für die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Die Beratung dort kostet nichts und ist weisungsfrei. Das GlBG kennt schon im Bewerbungsverfahren einen Schadenersatzanspruch – und zwar auch dann, wenn Sie die Stelle ohnehin nicht bekommen hätten. Für die persönliche Beeinträchtigung gibt es eine Entschädigung. Entscheidend sind dann Belege. Notieren Sie sich Datum, Namen und den genauen Wortlaut der Frage, am besten gleich nach dem Gespräch, solange alles noch frisch ist.
All das macht aus einem Bewerbungsgespräch keine Konfrontation. Es bleibt ein Kennenlernen. Aber es verschiebt die Machtbalance ein Stück. Bei Einstiegsstellen mit einem Medianeinstiegsgehalt von rund 2.258 Euro brutto (eigene Auswertung der aktuell auf justjobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 03.07.2026) hängt viel an diesem einen Termin. Umso mehr wert ist das Wissen, dass eine unfaire Frage nicht Ihr Problem ist, sondern das des Fragestellers. Wer die Grenze kennt, stockt nicht – sondern lenkt zurück zu dem, worum es gehen sollte: die eigene Eignung.
