Küchenhilfskräfte in 20-Wochenstunden-Teilzeitbeschäftigung (m/w/d)

Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft - KABEG
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Küchenhilfskräfte in 20-Wochenstunden-Teilzeitbeschäftigung (m/w/d)

Location Klagenfurt am Wörthersee

Informationen zur ausgeschriebenen Stelle

  • Der Bruttolohn bei 50% Teilzeitbeschäftigung beträgt € 1.266,03 pro Monat.
  • Rahmendienstzeiten von Mo-Fr. 6:00 Uhr bis 19:30 Uhr und jedes 2. Wochenende.
  • Hilfstätigkeiten in der eigenen Küche (Gastro-Service).

Zusätzliches Angebot für Mitarbeiter:innen

  • Betriebliche Gesundheitsförderung.
  • Erhöhtes Urlaubsausmaß von mindestens 224 Stunden bei Vollzeit.
  • Sozialleistungen wie Geldaushilfen und Bezugsvorschüsse.
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche.

Dienstort

Klagenfurt am Wörthersee

Voraussetzungen

Mit Nachweisen zu belegen:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis, z.B. Foto vom Reisepass.
  • Unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt; Nachweis entfällt bei EU-Bürger:innen.

Sonstige Voraussetzungen

  • Deutschkenntnisse mindestens B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
  • Bereitschaft für Wochenend- und Feiertagsdienst erforderlich.
  • Keine Einschränkungen beim Heben von schweren Lasten.
  • Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst oder Untauglichkeitsbescheinigung.
  • Impfbereitschaft zum Schutze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten gemäß Empfehlung des Obersten Sanitätsrates.

Dienstverhältnis

Vorerst befristet, eine unbefristete Weiterbeschäftigung ist möglich.

Entlohnung

Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 (K-LVBG), Entlohnungsschema: K 9a. Monatliches Bruttoentgelt ab € 2.532,06 bei Vollzeit, exklusive allfälliger Zulagen. Je nach anrechenbaren Vordienstzeiten ist eine höhere Einstufung möglich.

Bitte bewerben Sie sich online bis 21.9.2026.

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Wir bitten um Verständnis dafür, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden können, welche die verpflichtenden Voraussetzungen mit Ende der Bewerbungsfrist erfüllen und die erforderlichen Unterlagen beibringen. Im Ausland erworbene Ausbildungen müssen in Österreich anerkannt sein. Ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme am Auswahlverfahren kann nicht gewährt werden.

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