Entlastungsdienst: Auszeit für Angehörige

Hilfswerk Salzburg
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Auszeit für Angehörige

Der neue Entlastungsdienst des Hilfswerks Salzburg © Hilfswerk Salzburg Symbolbild Stundenweise Entlastung für Angehörige

Pflegende Angehörige leisten vieles. Wir möchten ihnen zu einer Auszeit verhelfen: Mit dem Angehörigenentlastungsdienst steht das Hilfswerk Familien unterstützend zur Seite.

Familienmitglieder mit Pflegebedarf in den eigenen vier Wänden zu betreuen ist eine wertvolle aber auch herausfordernde Aufgabe. Mit dem neuen Service der Angehörigenentlastung unterstützt das Hilfswerk Familien im Betreuungsalltag und ermöglicht pflegenden Angehörigen das, was oft zu kurz kommt: Zeit zum Ausruhen und Zeit für sich selbst.

Sie betreuen bzw. pflegen einen Angehörigen? Nehmen Sie sich regelmäßig Auszeiten. Eine Betreuungs- oder Pflegekraft des Hilfswerks kommt währenddessen zu Ihnen nach Hause und übernimmt die Obhut Ihres Familienmitglieds.

Manfred Feichtenschlager | Fachabteilungsleiter Soziale Arbeit

Im Vordergrund des Entlastungsdienstes steht die Pflege und soziale Betreu­ung Ihres Angehörigen:

  • Betreuung und Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
  • Aktivierung und Mobilisierung
  • Zeit für Gespräche
  • Gesellschaft bei Spaziergängen, Kaffeehaus-Besuchen, Ausflügen, etc.

 

Flexibel und hilfreich

  • Die Leistung ist pro Haushalt von Montag bis Samstag in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr buchbar.
  • Ein Betreuungseinsatz dauert mind. 3 und max. 6 Stunden.
  • An Sonn- und Feiertagen (inkl. 24.12. und 31.12.) kann keine Betreuung übernommen werden.
  • Das maximale Leistungsausmaß umfasst 10 Betreuungsstunden pro Monat und Haushalt.
  • Ab Pflegestufe 5 beträgt das maximale Leistungsausmaß bis zu 20 Stunden.

 

Einfach und Kostengünstig

Je in Anspruch genommener Stunde fallen 11 Euro Eigenleistung an. Weiters wird eine aliquote Wegzeitpauschale von 2,66 Euro pro Einsatz verrechnet. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten trägt das Land Salzburg.

Voraussetzungen für einen Kostenzuschuss durch das Land Salzburg sind:

  • Die Pflege/Betreuung erfolgt durch einen nahen Angehörigen im selben Haushalt
  • Die betreute Person bezieht mind. Pflegegeld der Stufe 3*
  • Die betreute Person ist mind. 65 Jahre alt
  • Der Hauptwohnsitz befindet sich im Bundesland Salzburg
  • Die betreute Person ist österreichische/r Staatsbürger/in oder gleichgestellt gem. § 6 Abs 3 des Salzburger Sozialhilfegesetzes

*Ausnahme: Bei diagnostizierter Demenz bzw. zerebraler Erkrankung (ärztliches Attest) kann die Leistung bereits ab Pflegegeldstufe 1 bzw. vor 65 Jahren in Anspruch genommen werden.  

Infofolder | Auszeit für Angehörige Hier finden Sie den Webfolder zur Angehörigenentlastung des Hilfswerks Salzburg zum Download.

Gefördert vom Land Salzburg

Große Hilfe, ganz nah.

Sie möchten sich regelmäßig eine Auszeit gönnen und das Angebot des Entlastungsdienstes nutzen? Wir informieren und unterstützen Sie bei der Antragsstellung auf den Landeszuschuss mittels Formular beim Land Salzburg.

Kontaktieren Sie uns per Mail an office@salzburger.hilfswerk.at oder wenden Sie sich an die Hilfswerk Regionalstelle in Ihrer Nähe:   

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