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Heimkommen

So bereiten Sie die Entlassung aus dem Spital gut vor Fragen und Antworten zur Spitalsentlassung Die Entlassung aus dem Krankenhaus steht an. Worauf muss ich achten?

Am Ende Ihrer Behandlung im Krankenhaus führt die behandelnde Spitalsärztin/der behandelnde Spitalsarzt ein abschließendes Gespräch mit Ihnen. Dort sollten Sie alle wichtigen Fragen klären. Besprechen Sie auf jeden Fall den Entlassungstermin. Fragen Sie, wie Ihre Prognose aussieht: Mit welchen Einschränkungen müssen Sie (vorübergehend) rechnen? Welche Kontrolluntersuchungen und Therapien stehen an? Welche Medikamente, Rezepte, Hilfsmittel und Unterstützung brauchen Sie? An wen können Sie sich wenden, wenn Beschwerden auftreten? Ziehen Sie zu diesem Gespräch Angehörige bei, wenn Sie das möchten.

Am Tag der Entlassung erhalten Sie Ihren Patientenbrief (auch Entlassungsbrief genannt) und auf Wunsch auch eine Aufenthaltsbestätigung. Ob der Transport im Rettungswagen nach Hause kostenpflichtig ist, hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Verpflegungskosten bezahlen Sie im Spital (bar, Bankomat) oder mit Erlagschein.

Welche Rehabilitationsmöglichkeiten gibt es nach einem Schlaganfall?

Bei einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma ist es nach der Ersttherapie sinnvoll, so rasch wie möglich eine professionelle Neurorehabilitation aufzusuchen. Dabei gilt es, ein individuell angepasstes Training zu starten. Das erhöht die Chancen, wieder völlig gesund zu werden, langfristig deutlich. Eine persönlich angepasste Rehabilitation, die geprägt ist vom Zusammenwirken unterschiedlicher Fachdisziplinen, schafft das optimale Klima für die baldige Genesung.

Bei einer chefärztlichen Bewilligung können die Kosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Je nach Schwere der Erkrankung gibt es stationäre und ambulante Angebote.

Was steht im Patienten- bzw. Entlassungsbrief? Wer soll ihn bekommen?

Der Patientenbrief enthält wichtige Informationen und Empfehlungen für die weitere Behandlung nach Ihrem Krankenhausaufenthalt. Er richtet sich vor allem an die Ärztinnen und Ärzte, die Sie eingewiesen haben oder von nun an weiterbetreuen. Ebenso an andere Gesundheitsdienste wie Physiotherapeutinnen/-therapeuten oder Pflegedienste, die Ihre anschließende Betreuung übernehmen. Sie entscheiden, wer Ihren Entlassungsbrief erhält. In der Regel ist das die einweisende Ärztin/der einweisende Arzt bzw. Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt oder eine Fachärztin/ ein Facharzt. Sie können eine Kopie für sich verlangen.

Wenn der Patientenbrief am Tag Ihrer Entlassung noch nicht fertig ist, bekommen Sie einen vorläufigen Brief. Den endgültigen Brief erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post oder elektronisch. Der Patientenbrief enthält folgende Angaben: Aufnahmegrund, Untersuchungen und deren Ergebnisse, Diagnosen, Therapien, erhobene Befunde (z.B. Röntgen, Ultraschall), empfohlene Medikation. Falls Kontrolluntersuchungen vorgesehen sind, sind die Termine dafür im Patientenbrief bereits festgehalten. Patientinnen und Patienten, die nach ihrem Aufenthalt im Krankenhaus noch pflegerische Betreuung benötigen, erhalten einen separaten pflegerischen Entlassungsbrief. Dieser enthält Informationen zum Pflegebedarf wie beispielweise zu Verbandswechsel, Katheterpflege oder zur Unterstützung beim Waschen und Ankleiden.

Was macht das Entlassungsmanagement des Spitals genau? Was kann ich erwarten?

Das Entlassungsmanagement kommt ins Spiel, wenn Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt weiterhin Pflege oder Betreuung brauchen. Es hilft Ihnen, alles Nötige für Ihre Versorgung zusammenzustellen. Im Idealfall lotst es sie im Zuge Ihrer Entlassung durch das Gesundheits- und Sozialsystem. Insbesondere wenn es darum geht, Bewilligungen für Kur- oder Rehabilitationsaufenthalte einzuholen, Rezeptgebühren-befreiung oder Pflegegeld zu beantragen oder Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollator oder Badewannenlift zu besorgen.

Das Entlassungsmanagement hilft Ihnen auch bei der Organisation von mobilen Diensten wie Heimhilfe, Hauskrankenpflege oder Menüservice, nimmt Kontakt zu Hilfsorganisationen, Behörden oder Selbsthilfegruppen auf und klärt mit Ihnen allgemeine finanzielle Fragen. Das klingt nach sehr viel, und das ist es manchmal auch. Aber seien Sie unbesorgt: Wenn Sie nicht alles sofort verstehen oder wenn nach Ihrer Entlassung noch Fragen offen sind, können Sie jederzeit nachfragen. Auch das Hilfswerk steht gerne begleitend bei und hilft Ihnen bei all diesen Fragen. Am besten im Rahmen einer Pflegeberatung.

Pflegeberatung Informieren Sie sich unverbindlich über Beratungsangebote und Dienstleistungen des Hilfswerks unter 0800 800 820 (gebührenfrei aus ganz Österreich). Entlassung und Heimkommen gut vorbereiten: Checkliste
  • Bestehen Sie auf ein ausführliches Abschlussgespräch mit Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt im Spital bzw. in der Rehabilitation.
  • Stellen Sie im Gespräch alle Fragen, die für Sie wichtig sind und bringen Sie Ihre Anliegen vor. Machen Sie sich vor dem Gespräch Notizen, damit Sie nichts vergessen.
  • Ziehen Sie bei Bedarf eine/n Angehörige/n bei.
  • Fragen Sie nach dem genauen Entlassungstermin samt Uhrzeit.
  • Fragen Sie nach dem weiteren Verlauf Ihrer Genesung.
  • Lassen Sie sich weiterführende Therapien, Medikamente und Rezepte erklären.
  • Fragen Sie, mit welchen Einschränkungen Sie (vorübergehend) rechnen müssen.
  • Erkundigen Sie sich, ob Kontrolluntersuchungen nötig sind.
  • Informieren Sie sich, an wen Sie sich wenden können, wenn Beschwerden auftreten.
  • Entscheiden Sie, wer Ihren Patientenbrief bekommen soll.
  • Verlangen Sie für sich eine Kopie des Patientenbriefes.
  • Informieren Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt im Vorfeld über Ihre Entlassung und den Entlassungstermin.
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt, um den Patientenbrief zu besprechen.
  • Organisieren Sie rechtzeitig alle nötigen Rezepte, Medikamente und Verordnungen.
  • Kümmern Sie sich wenn nötig frühzeitig um einen Pflegedienst. So ist Ihre Versorgung und Betreuung zu Hause von Anfang an sichergestellt.
  • Klären Sie, ob und zu welchen Bedingungen Sie einen Transport nach Hause beanspruchen dürfen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie die Transportkosten übernimmt. Die Organisation des Transportes übernimmt das Krankenhaus für Sie.
  • Erkundigen Sie sich, ob Sie zu Hause Hilfsmittel oder Unterstützung brauchen und wie Sie dazu kommen.
  • Nehmen Sie jedenfalls frühzeitig Kontakt zu einem Pflegedienst auf! Je früher, desto besser: So kann dieser alles Nötige vorbereiten, damit Sie zu Hause gut versorgt und betreut sind. Ein guter Pflegedienst berät Sie gerne individuell.

 

Hier können Sie die Checkliste als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken:

Checkliste "Entlassung und Heimkommen"
  • Checkliste "Entlassung und Heimkommen – gut organisiert!" (137 KB)
Webtipps

https://kliniksuche.at/  Informationen über alle (bettenführenden) Akutspitäler (medizinische Einrichtungen, Fachabteilungen, medizinische Leistungen, etc.)

www.rehakompass.at Informationen über Organisation, medizinisches Angebot und Ausstattung der stationären Rehabilitationseinrichtungen.

www.gesundheit.gv.at Entlassung aus dem Krankenhaus, wichtige Informationen zum Entlassungstag

www.plattformpatientensicherheit.at Wissenswertes zu Operationen und Untersuchungen

www.sozialversicherung.at Informationen aller Sozialversicherungsträger Österreichs

Buchtipp

Manuela Mitterer. 2014. Wenn schon Pflege, dann bitte daheim. Verlag Berenkamp

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Bundesgeschäftsstelle des Hilfswerkes Österreich

Wien

In einem Büro in der Grünbergstraße in Wien-Meidling laufen die Fäden einer der größten gemeinnützigen Sozialdienstleister Österreichs zusammen. Die Bundesgeschäftsstelle ist der Dachverband des Hilfswerks. Sie vertritt neun rechtlich eigenständige Landesorganisationen gegenüber Bund, EU und Öffentlichkeit und koordiniert, was österreichweit gemeinsam läuft.

Das Hilfswerk hilft dort, wo Menschen im Alltag Unterstützung brauchen. Eine Pflegerin kommt nach Hause, wenn jemand nach dem Spital nicht allein zurechtkommt. Tageseltern und Kinderbildungseinrichtungen betreuen die Jüngsten. Und die 24-Stunden-Betreuung organisiert Personal für die Pflege rund um die Uhr. 2025 erhielten so rund 46.700 ältere und kranke Menschen regelmäßig professionelle Hilfe zu Hause, mehr als 22.000 Kinder wurden in Einrichtungen des Hilfswerks betreut. Die Gesamtleistung der Organisation lag bei über 500 Millionen Euro (hilfswerk.at, 2025).

Getragen wird das von neun rechtlich eigenständigen Landesorganisationen in allen Bundesländern. Die Bundesgeschäftsstelle in Wien ist ihr gemeinsamer Dachverband. Von hier aus wird das Hilfswerk gegenüber Regierung, Verwaltung und den Institutionen der EU vertreten, hier entstehen sozialpolitische Grundlagenarbeit und österreichweite Projekte, hier läuft die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zusammen. Präsident ist der frühere EU-Abgeordnete Othmar Karas, die Geschäfte führt Elisabeth Anselm.

Wer in der Bundesgeschäftsstelle arbeitet, sitzt also näher an der Bundespolitik als an der Pflegetasche. Gefragt sind hier Menschen für Interessenvertretung, Projektarbeit und Kommunikation. Das Hilfswerk als Ganzes beschäftigt daneben tausende Pflegefachkräfte, Heimhilfen und Elementarpädagoginnen. Rund 10.500 Menschen arbeiten insgesamt für die Organisation, mehr als 20.000 engagieren sich ehrenamtlich.

Die Wurzeln reichen in die Nachkriegszeit, als sich Vorläuferorganisationen um Heimkehrer und Kinder kümmerten. Der heutige Dachverband entstand 1989. Gearbeitet wird gemeinnützig, überparteilich und überkonfessionell.

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