- Angehöriger des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (vorgeschriebenen nach § 3 Abs. 3 Lehrberuf PA/PFA-Ausbildungsordnung), mind. 2-jährige einschlägige Berufserfahrung.
- Positive Absolvierung der Weiterbildung „Praxisanleitung“ nach § 64 GuKG (vorgeschrieben nach § 3 Abs. 3 Lehrberuf PA/PFA-Ausbildungsordnung).
- Kenntnisse bzw. Fähigkeiten in praktischer Anleitung von Auszubildenden sowie methodische, pädagogische und didaktische Kenntnisse bzw. Fähigkeiten erwünscht.
- Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, sicheres und freundliches Auftreten, Kontaktfreude und Kundenorientierung sowie Engagement und Selbständigkeit.
- Kommunikations- und Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einfühlungsvermögen, Verlässlichkeit, Genauigkeit, bei Bedarf Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen.
- Gute EDV-Kenntnisse (erwünscht auch im Umgang mit ALEX und CareCenter).
- Verständnis im einfühlsamen Umgang mit älteren Menschen, deren Angehörigen sowie mit jugendlichen Auszubildenden.
- Führerschein der Gruppe B, Bereitschaft zum Einsatz des eigenen KFZ für Dienstfahrten.
Von Vorteil, aber nicht Voraussetzung:
- Abgeschlossene oder demnächst abgeschlossene Sonderausbildung für Lehraufgaben nach dem GuKG bzw. gleichgehaltene Ausbildung.