
Jeder Bauarbeiter in Österreich hat ein Urlaubskonto, das nicht beim Betrieb liegt, sondern bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, kurz BUAK. Weil Beschäftigte am Bau oft den Arbeitgeber wechseln, sammelt diese Stelle ihre Ansprüche über alle Jobs hinweg und zahlt sie aus. Gegründet wurde sie 1946, als eine der ersten sozialpartnerschaftlichen Einrichtungen des Landes. Geführt wird sie bis heute gemeinsam von Vertreter:innen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.
Die BUAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in der Kliebergasse im 5. Wiener Gemeindebezirk. Ihre Grundlage ist das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Konkret verwaltet sie Urlaubs- und Abfertigungsansprüche, die Schlechtwetterentschädigung, die Winterfeiertagsvergütung und das Überbrückungsgeld für ältere Bauarbeiter:innen. Seit 2024 gehören auch Spengler:innen zum Kreis der Berechtigten. Die Betriebe melden ihre Beschäftigten und die Lohndaten, die BUAK berechnet die Zuschläge und sorgt dafür, dass am Ende die richtigen Beträge bei den Menschen ankommen. Seit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz von 2011 prüft sie außerdem direkt auf den Baustellen, ob korrekt entlohnt wird. Dafür betreibt die BUAK seit 2012 eine eigene Baustellendatenbank, die Beginn und Ende jeder Baustelle im Land erfasst. Rund 250 Mitarbeiter:innen tragen diese Aufgaben. Über die Zentrale in Wien hinaus gibt es in fast jeder Landeshauptstadt eine Landesstelle, die für ihr Bundesland zuständig ist. Die Arbeit ist breiter, als der Name vermuten lässt. In der Sachbearbeitung werden Ansprüche berechnet und Auszahlungen abgewickelt, Jurist:innen begleiten Verfahren und die Anwendung des Gesetzes, der Prüfdienst ist auf den Baustellen unterwegs, und die IT hält die Datensysteme der Branche am Laufen. Zur BUAK gehören mehrere Tochtergesellschaften, darunter die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse und die BUAK Schulungen GmbH. Wer hier arbeitet, tut das in einer Einrichtung mit klarem gesetzlichem Auftrag und langer Geschichte. Die beiden Direktor:innen werden auf Vorschlag des Vorstands bestellt, geleitet wird das Haus paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Das Geld, das die BUAK verwaltet, ist der Urlaub der Bauarbeiter:innen.
Kliebergasse 1a
1050 Wien
Österreich