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Leitung der Abteilung I/5 im BMFWF

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/5 (Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg; Koordinationsfragen im Bereich Lehre/Studien; Studierende mit Behinderung) im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4

Dienststelle: BM für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Dienstort: Wien

Vertragsart: unbefristet

Beschäftigungsausmaß: Vollzeit

Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich

Ende der Bewerbungsfrist: 20. August 2026

Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 - EUR 4.653,70 brutto bzw. v1/4 - EUR 5.633,20 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Angelegenheiten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg
  • Wahrnehmung der Leistungsvereinbarungsverhandlungen und der Vor- und Nachbetreuung, Monitoring der Umsetzung der Vorhaben und Ziele der Leistungsvereinbarungen sowie Leitung der Begleitgespräche zu den Leistungsvereinbarungen
  • Konzeption strategischer Aufbereitung sowie abteilungsübergreifende Koordinierung zu Themen hochschulischer Lehre und Lernen
  • Inhaltliche Betreuung und organisatorische Mitwirkung am Staatspreis Ars docendi
  • Abteilungsübergreifende Koordinierung der Materie Lehramtsstudien, einschließlich der Kooperation der Universitäten mit Pädagogischen Hochschulen, sowie Abstimmung mit dem Qualitätssicherungsrat für Pädagog:innenbildung
  • Angelegenheiten Studierender mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung im tertiären Bereich
  • Koordinierung der Wahrung der Ressortinteressen im Rahmen des Mandates beim Europäischen Fremdsprachenzentrum in Österreich (EFSZ)

Erfordernisse

Voraussetzung ist eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 bzw. Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979, vorzugsweise Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Sehr gute Kenntnisse des österreichischen Universitäts- und Hochschulwesens, Kenntnisse der konkreten Strukturen, Instrumente der Universitätssteuerung, Entscheidungsabläufe und des Leistungsspektrums der Universitäten, vorzugsweise Erfahrung in der Abwicklung von Leistungsvereinbarungen
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere Universitätsgesetz 2002, Dienst- und Arbeitsrecht
  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Führung von Verhandlungen
  • Kenntnisse und Erfahrung im Bereich strategische Steuerung sowie Managementfähigkeiten
  • Eignung zur Mitarbeiter:innen- und Teamführung, Organisationsfähigkeit, soziale Kompetenz und gute Englischkenntnisse

Bewerbung

Als Bewerbungsunterlagen sind ein Lebenslauf, ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Eignungsgründe sowie ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizubringen.

Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach Verlautbarung der Ausschreibung auf EVI - Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich unmittelbar in der Abteilung Präs/2 des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 3 oder per E-Mail an personalabteilung@bmfwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl GZ 2026-0.463.358 einzubringen.

Ansprechperson: Ministerialrat Mag. Harald Fasching, Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Leiter der Abteilung Präs/2, 1010 Wien, Minoritenplatz 3, Tel.: +43 1 2300023-675629, E-Mail: harald.fasching@bmfwf.gv.at.

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Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Wien

Alle drei Jahre setzt sich dieses Haus mit jeder öffentlichen Universität des Landes an einen Tisch und handelt aus, wofür deren Budget in den kommenden Jahren reichen muss. 23 öffentliche Universitäten und 21 Fachhochschulen hängen an diesen Vereinbarungen. Am Wiener Minoritenplatz laufen die Fäden dafür zusammen. Unter demselben Dach sitzt auch die Frauen- und Gleichstellungspolitik des Bundes.

Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung führt drei Aufgabenwelten zusammen, die man selten nebeneinander denkt. Eine Sektion kümmert sich um Universitäten und Fachhochschulen: Sie schließt die Leistungsvereinbarungen ab, verteilt die Globalbudgets und schreibt die Gesetze, nach denen der österreichische Hochschulraum funktioniert. Eine zweite Sektion betreut die wissenschaftliche Forschung und vertritt Österreich international, etwa bei den ERC-Grants oder im EU-Rahmenprogramm Horizon Europe. Die dritte steht für Frauen und Gleichstellung. Dazu gehören Gewaltschutz, die österreichische Frauenhelpline und die Arbeit an gleichen Chancen in Wissenschaft und Führungspositionen.

Die Wurzeln des Wissenschaftsressorts reichen bis 1970 zurück, als in Österreich erstmals ein eigenes Wissenschaftsministerium eingerichtet wurde. In seiner heutigen Zusammensetzung besteht das Ministerium seit April 2025; an der Spitze steht Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner. Der Sitz liegt im ersten Wiener Gemeindebezirk, wenige Schritte vom Regierungsviertel entfernt. Wie viele Menschen genau hier beschäftigt sind, weist das Haus öffentlich nicht als eine Zahl aus; die Arbeit gliedert sich in die drei großen Sektionen und die Präsidialsektion mit der Verwaltung.

Wer hier arbeitet, arbeitet an der Schnittstelle von Politik, Recht und Wissenschaft. Juristinnen und Juristen formulieren Hochschul- und Studienrecht. Referentinnen und Referenten betreuen Förderprogramme und begleiten die Universitäten durch die Budgetverhandlungen. Fachleute für internationale Angelegenheiten sitzen in EU-Gremien und im Europäischen Hochschulraum mit am Tisch, während die Frauenabteilung Gewaltschutz und Gleichstellung inhaltlich verantwortet. Als Bundesministerium ist der Arbeitgeber Teil des öffentlichen Dienstes, mit den geregelten Rahmenbedingungen, die dazugehören. Die Themen sind gesellschaftlich sichtbar: Es geht um das Studium hunderttausender junger Menschen, um Österreichs Rolle in der europäischen Forschung und um konkrete Verbesserungen für Frauen. Entschieden wird nicht abstrakt, sondern in Gesetzen, Budgets und Vereinbarungen, die im ganzen Land wirken.

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1010 Wien
Österreich

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Gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/5 (Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg; Koordinationsfragen im Bereich Lehre/Studien; Studierende mit Behinderung) im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4

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Vertragsart: unbefristet

Beschäftigungsausmaß: Vollzeit

Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich

Ende der Bewerbungsfrist: 20. August 2026

Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 - EUR 4.653,70 brutto bzw. v1/4 - EUR 5.633,20 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Angelegenheiten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg
  • Wahrnehmung der Leistungsvereinbarungsverhandlungen und der Vor- und Nachbetreuung, Monitoring der Umsetzung der Vorhaben und Ziele der Leistungsvereinbarungen sowie Leitung der Begleitgespräche zu den Leistungsvereinbarungen
  • Konzeption strategischer Aufbereitung sowie abteilungsübergreifende Koordinierung zu Themen hochschulischer Lehre und Lernen
  • Inhaltliche Betreuung und organisatorische Mitwirkung am Staatspreis Ars docendi
  • Abteilungsübergreifende Koordinierung der Materie Lehramtsstudien, einschließlich der Kooperation der Universitäten mit Pädagogischen Hochschulen, sowie Abstimmung mit dem Qualitätssicherungsrat für Pädagog:innenbildung
  • Angelegenheiten Studierender mit Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung im tertiären Bereich
  • Koordinierung der Wahrung der Ressortinteressen im Rahmen des Mandates beim Europäischen Fremdsprachenzentrum in Österreich (EFSZ)

Erfordernisse

Voraussetzung ist eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung gemäß Z 1.12 bzw. Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979, vorzugsweise Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften.

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten

  • Sehr gute Kenntnisse des österreichischen Universitäts- und Hochschulwesens, Kenntnisse der konkreten Strukturen, Instrumente der Universitätssteuerung, Entscheidungsabläufe und des Leistungsspektrums der Universitäten, vorzugsweise Erfahrung in der Abwicklung von Leistungsvereinbarungen
  • Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere Universitätsgesetz 2002, Dienst- und Arbeitsrecht
  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der Führung von Verhandlungen
  • Kenntnisse und Erfahrung im Bereich strategische Steuerung sowie Managementfähigkeiten
  • Eignung zur Mitarbeiter:innen- und Teamführung, Organisationsfähigkeit, soziale Kompetenz und gute Englischkenntnisse

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Als Bewerbungsunterlagen sind ein Lebenslauf, ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Eignungsgründe sowie ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizubringen.

Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach Verlautbarung der Ausschreibung auf EVI - Das digitale Amtsblatt der Republik Österreich unmittelbar in der Abteilung Präs/2 des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung, z.H. Herrn MinR Mag. Harald Fasching, 1010 Wien, Minoritenplatz 3 oder per E-Mail an personalabteilung@bmfwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl GZ 2026-0.463.358 einzubringen.

Ansprechperson: Ministerialrat Mag. Harald Fasching, Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Leiter der Abteilung Präs/2, 1010 Wien, Minoritenplatz 3, Tel.: +43 1 2300023-675629, E-Mail: harald.fasching@bmfwf.gv.at.

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Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung führt drei Aufgabenwelten zusammen, die man selten nebeneinander denkt. Eine Sektion kümmert sich um Universitäten und Fachhochschulen: Sie schließt die Leistungsvereinbarungen ab, verteilt die Globalbudgets und schreibt die Gesetze, nach denen der österreichische Hochschulraum funktioniert. Eine zweite Sektion betreut die wissenschaftliche Forschung und vertritt Österreich international, etwa bei den ERC-Grants oder im EU-Rahmenprogramm Horizon Europe. Die dritte steht für Frauen und Gleichstellung. Dazu gehören Gewaltschutz, die österreichische Frauenhelpline und die Arbeit an gleichen Chancen in Wissenschaft und Führungspositionen.

Die Wurzeln des Wissenschaftsressorts reichen bis 1970 zurück, als in Österreich erstmals ein eigenes Wissenschaftsministerium eingerichtet wurde. In seiner heutigen Zusammensetzung besteht das Ministerium seit April 2025; an der Spitze steht Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner. Der Sitz liegt im ersten Wiener Gemeindebezirk, wenige Schritte vom Regierungsviertel entfernt. Wie viele Menschen genau hier beschäftigt sind, weist das Haus öffentlich nicht als eine Zahl aus; die Arbeit gliedert sich in die drei großen Sektionen und die Präsidialsektion mit der Verwaltung.

Wer hier arbeitet, arbeitet an der Schnittstelle von Politik, Recht und Wissenschaft. Juristinnen und Juristen formulieren Hochschul- und Studienrecht. Referentinnen und Referenten betreuen Förderprogramme und begleiten die Universitäten durch die Budgetverhandlungen. Fachleute für internationale Angelegenheiten sitzen in EU-Gremien und im Europäischen Hochschulraum mit am Tisch, während die Frauenabteilung Gewaltschutz und Gleichstellung inhaltlich verantwortet. Als Bundesministerium ist der Arbeitgeber Teil des öffentlichen Dienstes, mit den geregelten Rahmenbedingungen, die dazugehören. Die Themen sind gesellschaftlich sichtbar: Es geht um das Studium hunderttausender junger Menschen, um Österreichs Rolle in der europäischen Forschung und um konkrete Verbesserungen für Frauen. Entschieden wird nicht abstrakt, sondern in Gesetzen, Budgets und Vereinbarungen, die im ganzen Land wirken.

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