Amtsärztin bzw. Amtsarzt Abteilung Gesundheit, Jugend und Familie Voll- bzw. Teilzeit mit facharztentsprechender krankenanstaltenäquivalenter Entlohnung MEHR+

Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
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Amtsärztin bzw. Amtsarzt

10.09.2026

Abteilung Gesundheit, Jugend und Familie

Voll- bzw. Teilzeit mit facharztentsprechender krankenanstaltenäquivalenter Entlohnung

Aufgabengebiet:
  • Erstellen von diversen amtsärztlichen Befunden, Stellungnahmen und Gutachten
  • Epidemiologie, Seuchenbekämpfung, Umwelthygiene und sanitäre Aufsicht
  • Durchführung von amtsärztlichen Untersuchungen und Impfungen
  • Totenbeschau

 

Anforderungsprofil:
  • Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin bzw. -arzt
  • Bereitschaft den Physikatskurs zu absolvieren und die entsprechende Prüfung positiv abzulegen
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • selbstständiges Arbeiten
  • Genauigkeit, Engagement und hohe Belastbarkeit
  • Führerschein der Klasse B sowie eigener PKW für Außendiensttätigkeiten
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Die Bewerbungsschreiben sind unter Beilage der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises (Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft), eines Lebenslaufes, von Zeugnissen über abgeschlossene Ausbildungen bzw. Praktika, sowie der ausschreibungsrelevanten Zeugnisse bzw. Bestätigungen, bei männlichen Bewerbern zudem des Nachweises über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst, an die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Personal, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee, vorzugsweise per E-Mail an personal@klagenfurt.at, zu richten. Gänzliche Unbescholtenheit wird vorausgesetzt.  

Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unter Beilage aller erforderlichen Unterlagen bis einschließlich 09. Oktober 2026 bei der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee eingelangt sind. Bewerberinnen und Bewerber, die die Bedingungen dieser Ausschreibung nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Objektivierungsverfahren nicht einbezogen. Reisekosten, welche im Rahmen der Objektivierung entstehen, können nicht vergüten werden.

Hinweis § 12 K-LGIBG 2022: Die Bewerbungen von Männern sind besonders erwünscht, da im gegenständlichen Bereich kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen vorliegt. 

Download:Amtsärztin bzw. Amtsarzt

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