
Im Bundesministerium für Inneres, Abteilung IV/DDS/13 – IT- Security, gelangt gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes die Funktion „Senior IT-Analyst“ (RIVIT 3) mit Schwerpunkt „Security Analysis“ ehestmöglich zur Besetzung.
Wir, die Direktion Digitale Services (DDS), sind der IT-Dienstleister aller Dienststellen des BMI. Damit die IKT-Kernprozesse des BMI bestmöglich funktionieren, nutzen wir die vielfältigen Chancen der Digitalisierung und treiben diese verantwortungsvoll voran. Wir leisten durch die Bereitstellung, den Betrieb und die Entwicklung informations- und kommunikationstechnologischer Anwendungen sowohl einen wertvollen Beitrag für das BMI als auch für ein sicheres Österreich.
Zum Aufgabenbereich der Abteilung IV/DDS/13 IT-Security zählt die Gestaltung des IKT-Sicherheitsmanagementsystems für das gesamte Ressort. Dazu zählt das interne Risikomanagement in Bezug auf die betriebenen IT-Services, die Einschätzung der aktuellen Bedrohungen mit der Ausarbeitung von kompensierenden Maßnahmen, um derartige Angriffe vorzubeugen bzw. abzuwehren.
Das monatliche IT-Sonderentgelt beträgt gemäß der RIVIT-Richtlinie in der RIVIT-Gruppe 3, Entlohnungsstufe 1 € 6.004,70 brutto. Die Anrechnung einer gleichwertigen Berufstätigkeit ist gemäß der RIVIT-Richtlinie nicht vorgesehen, da diese Zeiten bereits bei der Entgelthöhe berücksichtigt wurden.
Für Bedienstete der RIVIT-Gruppen 1 bis 3 gelten Überstundenvergütung, Sonn- und Feiertagsvergütung, Journaldienstzulage und Bereitschaftsentschädigung als abgegolten.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer dauernden Betrauung mit diesem Arbeitsplatz eine Optierung in RIVIT-Schema verpflichtend ist.
Interessentinnen und Interessenten werden eingeladen, sich beim Leiter der Sektion IV per E-Mail an bmi-iv-bewerbungen@bmi.gv.at schriftlich unter Anführung der Gründe, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen, zu bewerben. Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf, ein Bewerbungsgesuch sowie der Nachweis des abgeschlossenen Studiums beizulegen.

Im Bundesministerium für Inneres, Abteilung IV/DDS/13 – IT- Security, gelangt gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes die Funktion „Senior IT-Analyst“ (RIVIT 3) mit Schwerpunkt „Security Analysis“ ehestmöglich zur Besetzung.
Wir, die Direktion Digitale Services (DDS), sind der IT-Dienstleister aller Dienststellen des BMI. Damit die IKT-Kernprozesse des BMI bestmöglich funktionieren, nutzen wir die vielfältigen Chancen der Digitalisierung und treiben diese verantwortungsvoll voran. Wir leisten durch die Bereitstellung, den Betrieb und die Entwicklung informations- und kommunikationstechnologischer Anwendungen sowohl einen wertvollen Beitrag für das BMI als auch für ein sicheres Österreich.
Zum Aufgabenbereich der Abteilung IV/DDS/13 IT-Security zählt die Gestaltung des IKT-Sicherheitsmanagementsystems für das gesamte Ressort. Dazu zählt das interne Risikomanagement in Bezug auf die betriebenen IT-Services, die Einschätzung der aktuellen Bedrohungen mit der Ausarbeitung von kompensierenden Maßnahmen, um derartige Angriffe vorzubeugen bzw. abzuwehren.
Das monatliche IT-Sonderentgelt beträgt gemäß der RIVIT-Richtlinie in der RIVIT-Gruppe 3, Entlohnungsstufe 1 € 6.004,70 brutto. Die Anrechnung einer gleichwertigen Berufstätigkeit ist gemäß der RIVIT-Richtlinie nicht vorgesehen, da diese Zeiten bereits bei der Entgelthöhe berücksichtigt wurden.
Für Bedienstete der RIVIT-Gruppen 1 bis 3 gelten Überstundenvergütung, Sonn- und Feiertagsvergütung, Journaldienstzulage und Bereitschaftsentschädigung als abgegolten.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer dauernden Betrauung mit diesem Arbeitsplatz eine Optierung in RIVIT-Schema verpflichtend ist.
Interessentinnen und Interessenten werden eingeladen, sich beim Leiter der Sektion IV per E-Mail an bmi-iv-bewerbungen@bmi.gv.at schriftlich unter Anführung der Gründe, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen, zu bewerben. Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf, ein Bewerbungsgesuch sowie der Nachweis des abgeschlossenen Studiums beizulegen.
