Die Ausbildung beginnt am 1. Oktober und dauert 3 Jahre.
Ausländische Bewerber
Wenn der Schulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Schulbehörde nach Vorlage der Originalzeugnisse ausgestellt.
Die Vorlage einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich, auch für Bewerber/innen aus EU-Staaten. Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen berücksichtigt werden können, die über unseren Online-Bewerbungsassistenten eingehen.
Füllen Sie dafür ganz bequem das unten stehende Formular aus und bewerben Sie sich noch heute.
Die Ausbildung beginnt am 1. Oktober und dauert 3 Jahre.
Ausländische Bewerber
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Die Vorlage einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich, auch für Bewerber/innen aus EU-Staaten. Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.
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