Neben dem Tagesgeschäft gibt es auch konzeptionelle Arbeiten rund um die DSGVO. So müssen z.B. gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO die Auftragsverarbeiter und deren Unterauftragnehmer regelmäßig einen Nachweis liefern, wie die Pflichten und Anforderungen der DSGVO im eigenen Wirkkreis eingehalten werden. Zudem hat der Verantwortliche das Recht, eine Inspektion durchzuführen.
Im Rahmen der Werkstudenten-Tätigkeit erstellst du ein Prüfkonzept von Auftragsverarbeitern. Es soll ein Prüfschema entwickelt werden, welches gewährleistet, die Unterauftragnehmer zu prüfen, ohne eine Inspektion vor Ort durchzuführen.
Deine aussagekräftige Bewerbung lade bitte unter www.interamt.de (ohne Registrierung möglich) hoch. Deine Ansprechpartnerin ist Annika Grothmann.
Selbstverständlich behandeln wir deine Bewerbung mit größter Vertraulichkeit. Informiere dich darüber in unserer . Die gesetzlichen Bestimmungen des AGG und des SGB IX werden beachtet.
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