vom Trainee zur Führungskraft!
Sie sind Volljuristin bzw. Volljurist und suchen eine verantwortungsvolle Aufgabe mit gesellschaftlicher Bedeutung und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten? Dann steuern Sie mit uns die Zukunft der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg!
Mit Ihrer Tätigkeit in der Steuerverwaltung übernehmen Sie eine besondere Verantwortung für das Gemeinwohl. Sie wirken daran mit, dass Steuern rechtmäßig und gerecht festgesetzt und erhoben werden und schaffen damit die finanziellen Voraussetzungen für zentrale staatliche Aufgaben – von Bildung und Sicherheit über Infrastruktur bis hin zu medizinischer und sozialer Versorgung.
Als Volljuristin bzw. Volljurist übernehmen Sie in der Steuerverwaltung anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben. Unser einjähriges Traineeprogramm bereitet Sie gezielt auf Ihre Karriere als
in den 12 Finanzämtern Angermünde, Brandenburg an der Havel, Calau, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg und Strausberg vor.
einen krisensicheren Arbeitsplatz, ein familienfreundliches und wertschätzendes Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeiten, Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie ein gelebtes Gesundheitsmanagement und Perspektiven als Leiterin/Leiter eines Sachgebietes in einem Finanzamt oder Referentin/Referent im Ministerium der Finanzen oder Dozentin/Dozent an der Fachhochschule für Finanzen und Fortbildung in Königs Wusterhausen. Auch weitere Aufstiegsmöglichkeiten stehen Ihnen offen.
Das Traineeprogramm zur Vorbereitung einer Führungsposition bietet Ihnen viele Vorteile:
Sie haben die Befähigung zum Richteramt und in der Summe mindestens 12 Punkte im Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamen erreicht (unabdingbar) und bringen zwingend
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe liegt die Höchstaltersgrenze vor Vollendung des 47. Lebensjahres. Eine weitere Einstellungsvoraussetzung ist die EU-Staatsangehörigkeit.
Interessentinnen/Interessenten werden gebeten, Ihre Bewerbungen mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum08.11.2026ausschließlich online über das Stellenportal des öffentlichen Diensteswww.interamt.demit der Angebots-ID1495029einzureichen. Bitte geben Sie auch an, in welchen Finanzämtern Sie sich einen Einsatz vorstellen können.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im weiteren Verfahren leider nicht berücksichtigt werden. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswertung der Bewerbungsunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Anschließend setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch ein strukturiertes Auswahlverfahren. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie dem „Informationsblatt Datenschutz“ auf unserer Internetseite www.mdf.brandenburg.de entnehmen.
Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Hiermit werden Sie informiert, dass vor einer endgültigen Einstellung eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben ist und durchgeführt wird. Den Wortlaut des § 3a Landesbeamtengesetz finden Sie im Brandenburgischen Vorschriftensystem .
Für Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Martens (Tel.: 0331/866 – 6056) zur Verfügung. Weitere Interessante Informationen finden Sie auf der Internetseite www.steuer-deine-zukunft.de.
Steuern Sie Ihre Zukunft und werden Sie Teil der Steuerverwaltung Brandenburg. Wir rechnen mit Ihrer Bewerbung!
1_Anlage 1a_Ausschreibungstext_SGL.539380.pdf (application/pdf 202.9 KB)
vom Trainee zur Führungskraft!
Sie sind Volljuristin bzw. Volljurist und suchen eine verantwortungsvolle Aufgabe mit gesellschaftlicher Bedeutung und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten? Dann steuern Sie mit uns die Zukunft der Steuerverwaltung des Landes Brandenburg!
Mit Ihrer Tätigkeit in der Steuerverwaltung übernehmen Sie eine besondere Verantwortung für das Gemeinwohl. Sie wirken daran mit, dass Steuern rechtmäßig und gerecht festgesetzt und erhoben werden und schaffen damit die finanziellen Voraussetzungen für zentrale staatliche Aufgaben – von Bildung und Sicherheit über Infrastruktur bis hin zu medizinischer und sozialer Versorgung.
Als Volljuristin bzw. Volljurist übernehmen Sie in der Steuerverwaltung anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben. Unser einjähriges Traineeprogramm bereitet Sie gezielt auf Ihre Karriere als
in den 12 Finanzämtern Angermünde, Brandenburg an der Havel, Calau, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg und Strausberg vor.
einen krisensicheren Arbeitsplatz, ein familienfreundliches und wertschätzendes Arbeitsumfeld, flexible Arbeitszeiten, Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie ein gelebtes Gesundheitsmanagement und Perspektiven als Leiterin/Leiter eines Sachgebietes in einem Finanzamt oder Referentin/Referent im Ministerium der Finanzen oder Dozentin/Dozent an der Fachhochschule für Finanzen und Fortbildung in Königs Wusterhausen. Auch weitere Aufstiegsmöglichkeiten stehen Ihnen offen.
Das Traineeprogramm zur Vorbereitung einer Führungsposition bietet Ihnen viele Vorteile:
Sie haben die Befähigung zum Richteramt und in der Summe mindestens 12 Punkte im Ersten und Zweiten juristischen Staatsexamen erreicht (unabdingbar) und bringen zwingend
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderung der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe liegt die Höchstaltersgrenze vor Vollendung des 47. Lebensjahres. Eine weitere Einstellungsvoraussetzung ist die EU-Staatsangehörigkeit.
Interessentinnen/Interessenten werden gebeten, Ihre Bewerbungen mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum08.11.2026ausschließlich online über das Stellenportal des öffentlichen Diensteswww.interamt.demit der Angebots-ID1495029einzureichen. Bitte geben Sie auch an, in welchen Finanzämtern Sie sich einen Einsatz vorstellen können.
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im weiteren Verfahren leider nicht berücksichtigt werden. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswertung der Bewerbungsunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Anschließend setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch ein strukturiertes Auswahlverfahren. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß § 26 BbgDSG zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie dem „Informationsblatt Datenschutz“ auf unserer Internetseite www.mdf.brandenburg.de entnehmen.
Zur Feststellung der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 3 Absatz 1 Beamtengesetzes für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz) erforderlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes sieht § 3a des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde nach § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Hiermit werden Sie informiert, dass vor einer endgültigen Einstellung eine solche Regelanfrage rechtlich vorgeschrieben ist und durchgeführt wird. Den Wortlaut des § 3a Landesbeamtengesetz finden Sie im Brandenburgischen Vorschriftensystem .
Für Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen Frau Martens (Tel.: 0331/866 – 6056) zur Verfügung. Weitere Interessante Informationen finden Sie auf der Internetseite www.steuer-deine-zukunft.de.
Steuern Sie Ihre Zukunft und werden Sie Teil der Steuerverwaltung Brandenburg. Wir rechnen mit Ihrer Bewerbung!
1_Anlage 1a_Ausschreibungstext_SGL.539380.pdf (application/pdf 202.9 KB)