für die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung

Dienstort: Seekirchen am Wallersee

Beschäftigung: Vollzeit, unbefristet

Eintrittstermin: ab sofort

Bewerbungsfrist: 14.10.2026

Ihre Aufgaben

Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung erfüllt vielfältige Aufgaben für Bürgerinnen und Bürger im Bezirk und steht für Kompetenz, Engagement und Bürger:innennähe. Eingebettet in ein Team aus Expert:innen und Sachverständigen übernehmen Sie als Bezirksförster:in eine zentrale Rolle in hoheitlichen Verfahren. Mit Ihrer Expertise in Forst, Jagd und Naturschutz beurteilen Sie unterschiedlichste Fragestellungen, erstellen fundierte Gutachten und klären Sachverhalte direkt vor Ort.

  • Sie übernehmen die Forstaufsicht gemäß § 172 Forstgesetz und tragen zur nachhaltigen Bewirtschaftung und zum Schutz der Wälder bei.
  • Sie erstellen forsttechnische, jagdfachliche und naturschutzfachliche Gutachten und bringen Ihre Expertise in behördliche Entscheidungsprozesse ein.
  • Sie führen Behördenverfahren im Forst-, Jagd- und Naturschutzrecht durch und bearbeiten auch vereinfachte bzw. kombinierte Verfahren.
  • Sie führen Begehungen im Rahmen von Außendiensten im Ausmaß von etwa 50% der Arbeitszeit durch.

Sie bringen mit

Ausbildung

  • Erfolgreicher Abschluss der HBLA für Forstwirtschaft Bruck an der Mur mit der Reifeprüfung oder Abschluss des Bachelorstudiums der Forstwirtschaft.
  • Lenkberechtigung für Fahrzeuge der Kategorie B.

Persönlich

  • Professionelle Ausdrucksfähigkeit und situationsgerechtes Auftreten.
  • Kooperations- und Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartner:innen.
  • Lösungsorientierung beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen und Vorgaben.
  • Zeitliche Flexibilität für Außendienste auch zu Randzeiten.

Fachlich

  • Einschlägige Berufserfahrung von mindestens 1 Jahr, zum Beispiel als Forstassistent:in, Forstadjunkt:in oder Waldfondsförster:in.
  • Sehr gute Kenntnisse im Forst- und Jagdwesen, der einschlägigen Rechtsmaterie sowie naturschutzfachlicher Inhalte.

Wünschenswert

  • Staatsprüfung für den höheren Forstdienst gemäß § 106 Abs. 1 Forstgesetz 1975.
  • Kenntnisse in der Anwendung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Zusätzlich zu den spezifischen Anforderungen gelten die allgemeinen Anstellungsvoraussetzungen.

Wir bieten

  • Vertragsdienstverhältnis zum Bundesland Salzburg mit langfristiger Beschäftigungsperspektive.
  • Vielseitige Aufgaben mit hohem gesellschaftlichen Mehrwert.
  • Stabiler und krisenfester Dienstgeber mit transparentem Gehaltssystem.
  • Bekenntnis zu Gleichbehandlung, Frauenförderung und Diversität.
  • Auszeichnung als familienfreundlicher Betrieb.
  • Vergünstigter Mittagstisch, Jobticket und flexibles Arbeitszeitmodell.
  • Zusätzliche 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr.
  • Freiwillige Sozialleistungen und Telearbeit möglich.
  • Umfangreiche Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
  • Maßnahmen und Programme für Sicherheit sowie psychische und physische Gesundheit.

Gehalt

Entlohnung gemäß Landesbediensteten-Gehaltsgesetz, Einkommensband 6, Stufe 1 bis 9: Das Mindestgehalt beträgt 4.293,40 EUR brutto auf Basis Vollzeit, 14x jährlich. Die Gehaltsspanne reicht bis 5.677,80 EUR brutto. Die tatsächliche Einstufung ergibt sich unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Vordienstzeiten.

Über uns

Mit rund 3100 Mitarbeiter:innen gestaltet das Land Salzburg das Leben im Bundesland. Die Aufgaben reichen von Naturschutz bis Bildungswesen, von Straßensicherheit bis öffentliche Gesundheit.

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