Die Planstelle des Leiters/der Leiterin der Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination

Amt der Kärntner Landesregierung

Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung

Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee

Die Aufgaben, die mit der Funktion des Leiters/der Leiterin der Abteilung 8 – Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination verbunden sind, ergeben sich aus der Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung und sind insbesondere Sachverständigen- und Behördentätigkeiten im Zusammenhang mit:

  • der Vollziehung umweltrelevanter Rechtsmaterien in den Umweltbereichen Luft, Wasser und Boden,
  • Umweltinspektion, Umweltdaten und KAGIS,
  • Schall-, Sicherheits- und Elektrotechnik,
  • Geologie,
  • Luftreinhaltung und Maschinenbau,
  • Gewässerökologie und ökologischer Gewässeraufsicht,
  • Abfallwirtschaft und Altlasten,
  • Naturschutz sowie Nationalparken und Biosphärenparken,
  • Koordination des Klimaschutzes sowie Nachhaltigkeit,
  • Erhebung von Datengrundlagen und deren Bewertung in den Bereichen Gewässer, Luft und Boden.

Mit der Funktion sind auch Personalführungsaufgaben verbunden.

  • Personalbedarfsermittlung im Hinblick auf Erfordernisse der Organisation und absehbaren Personalwechsel,
  • Personalbeschaffung mit Mitwirkung bei Ausschreibung, Auswahl und Einführung,
  • Personalbetreuung und -entwicklung, Personalbeurteilung, Mitarbeiter:innengespräch, Förderung, Karriereplanung und Fortbildung.

Die Bewerber:innen haben nachzuweisen

  • abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium,
  • mehrjährige Praxis in leitender Funktion,
  • mehrjährige einschlägige Erfahrung im Organisations- und Personalmanagement,
  • mehrjährige einschlägige praktische Erfahrung bzw. Tätigkeit im Bereich Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz,
  • umfassende Kenntnisse der einschlägigen Gesetzgebung im Umwelt-, Naturschutz- und Klimaschutzbereich,
  • Praxis in der Erstellung von Fachgutachten.

Darüber hinaus sind erwünscht

  • Kenntnisse über die Verwaltungsstruktur des Landes Kärnten,
  • Praxis in der öffentlichen Verwaltung und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften,
  • Führungsverantwortung im Zusammenhang mit größeren Funktionseinheiten,
  • abgelegte Dienstprüfung im öffentlichen Dienst oder gleichwertige Prüfung,
  • EDV-Anwenderkenntnisse.

Erforderliche Fähigkeiten

  • Fähigkeit zur Mitarbeiterführung, -entwicklung und -motivation,
  • Planungs- und Organisationsfähigkeit,
  • Koordinations- und Kommunikationsfähigkeit,
  • Durchsetzungsvermögen,
  • Konfliktmanagement,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Fähigkeit zur Problemlösung,
  • Resilienz,
  • Ergebnis- und Kundenorientierung,
  • Fähigkeit zur Selbstreflexion,
  • Entscheidungsfreudigkeit,
  • sicheres und repräsentatives Auftreten.

Bewerber:innen müssen die für eine Aufnahme bzw. Ernennung geforderten allgemeinen und besonderen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 bzw. des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes 1994 erfüllen.

Bewerbungen müssen mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen, in welchem die angestrebte Planstelle ausdrücklich angeführt wird.

Den Bewerbungen sind anzuschließen

  • Nachweis des Studienabschlusses,
  • geeignete Nachweise über die Erfüllung sämtlicher Bedingungen und Voraussetzungen,
  • Geburtsurkunde,
  • Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Bewerbungen müssen bis spätestens 29. Oktober 2026 einlangen.

Die Entlohnung erfolgt auf Grund der Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes bzw. des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes in Verbindung mit der Betragsanpassungs-Verordnung in der geltenden Fassung.

Klagenfurt am Wörthersee, am 24. September 2026

Für die Kärntner Landesregierung

MMag. Günther Wurzer, MBA MSc

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