Fachgebiet
Hämatologie und Onkologie, Kinder- und Jugendmedizin
Arbeitszeit
Vollzeit
Eintrittsdatum
01.01.2027
Dauer der Anstellung
Befristet
Bewerbungsfrist
30.10.2026
Einsatzort Charité
Campus Virchow-Klinikum, Wedding
Kennziffer
8182
Entgeltgruppe
E9c
Wir sind die Klinik für Pädiatrie m.S. Onkologie und Hämatalogie am Campus Virchow Klinikum. Unsere Klinik ist eines der größten Zentren für pädiatrische Onkologie in Europa mit etwa 150 neu diagnostizierten pädiatrischen Krebspatienten pro Jahr. Neben dem regulären Krankenhausbetrieb zeichnet sich unsere Klinik dadurch aus, dass wir unseren Patientinnen und Patienten sowie ihren Eltern eine große Bandbreite an klinischen Studien anbieten können und wollen. Ein Schwerpunkt hierbei liegt auf dem Neuroblastom, dem häufigsten soliden, extrakraniellen Tumor im Kindesalter.
Seit kurzem werden an unserer Klinik auch zwei "Investigator-initiated trials" (IITs) zum Neuroblastom durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die internationalen, multizentrischen Therapieoptimierungsstudien HR-NBL2 (SIOPEN) und BEACON-2, für die die Charité der nationale Sponsor ist. Im Rahmen dieser Studien bedarf es eines kontinuierlichen studienbezogenen Monitorings gemäß Good Clinical Practice (GCP). Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Monitoringvisiten in den beteiligten Prüfzentren in Deutschland. Hierbei werden die Einhaltung des Studienprotokolls, regulatorischer Vorgaben sowie der GCP-Richtlinien überprüft.
Zur Unterstützung des bestehenden Studienteams suchen wir ab sofort eine engagierte Mitarbeiterin / einen engagierten Mitarbeiter. Wir bieten eine gezielte Einarbeitung in die Studien durch das erfahrene Studienteam vor Ort.
Sie suchen einen Job mit Bedeutung? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Die Tätigkeit im Monitoring klinischer, multizentrischer Studien hat eine wesentliche Bedeutung für die Sicherstellung der Datenqualität, Patientensicherheit und regulatorischen Compliance. Durch die kontinuierliche Überprüfung der Studiendurchführung gemäß Good Clinical Practice (GCP) sowie den jeweiligen Studienprotokollen trägt die Stelle maßgeblich zur Validität und Verlässlichkeit der erhobenen Studiendaten bei. Diese Daten bilden die Grundlage für wissenschaftliche Auswertungen und haben direkten Einfluss auf zukünftige Therapieempfehlungen für die Therapie des Hochrisiko-Neuroblastoms.
Zu den zentralen Aufgaben zählen insbesondere:
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z. B. Impfausweis) nachzuweisen.
An der Charité sind alle willkommen, unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Nationalität, Behinderung, ethnischer oder sozialer Herkunft. Hier zählt jeder Mensch! Wir setzen uns für Chancengleichheit und Inklusion ein.
Aus Datenschutzgründen nehmen wir Bewerbungen ausschließlich über unser Bewerbungsportal entgegen. Der unten angegebene Kontakt steht ausschließlich für Rückfragen zur Verfügung.
Frau Prof. Dr. Hedwig Deubzer
+40 30 450 616157
An der Charité erwarten dich Tarifverträge mit fairem Gehalt, vielfältigen Zusatzleistungen und 30 Tagen Urlaub. Die aktuellen Tarifverträge und Entgelttabellen findest du hier.
Wir kooperieren mit anderen Kliniken weltweit und arbeiten auch im Alltag interdisziplinär zusammen. Unsere Arbeit ist geprägt von einem kontinuierlichen Austausch untereinander.
An der Charité arbeiten herausragende Kolleginnen und Kollegen. Ein optimales Umfeld für die eigene Weiterentwicklung.
Kann ich Familie und Beruf an der Charité gut vereinen?
Die Charité ist bereits seit 2007 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Wir unterstützen Eltern bei regulärer und flexibler Kinderbetreuung, bei der Betreuung in Notfällen, bei Überstunden oder bei Krankheit des Kindes und während der Ferien. Weitere Informationen hierzu gibt es unter familie.charite.de.
Für Mitarbeitende der Gesundheitsfachberufe, die ihre Arbeitszeit verkürzen oder flexibel gestalten wollen, gibt es einen familienfreundlichen Pool.
Gibt es eine Impfpflicht an der Charité?
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen einen Masern-Impfschutz bzw. eine Immunität nachweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der Krankenversorgung oder hinter den Kulissen tätig sind.
Eine COVID-19-Impfung ist keine Einstellungsvoraussetzung.
Gibt es auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten?
Generell bieten wir immer auch die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten. Ob und in welcher Form besprichst du am besten direkt mit deiner Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner.
Die Charité weist darauf hin, dass im Rahmen und zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens an verschiedenen Stellen in der Charité (z.B. Fachbereich, Personalvertretung, Personalabteilung) personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Weiterhin können die Daten innerhalb des Konzerns sowie an Stellen außerhalb (z.B. Behörden) zur Wahrung berechtigter Interessen übermittelt bzw. verarbeitet werden. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie unseren Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen für Bewerbungsverfahren, die Sie hier finden, zu.
Zusatzinformationen
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin trifft ihre Personalentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Charité strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen an und fordert Frauen daher nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Frauen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Bei der Einstellung wird ein polizeiliches Führungszeugnis, teilweise ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Die Bewerbungsunterlagen können leider nur dann zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Eventuell anfallende Reisekosten können nicht erstattet werden.