Aufgaben
- Personenstandsfälle beurkunden.
- Personenstandsbücher und Staatsbürgerschaftsevidenzen im Zentralen Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister nacherfassen.
- Sich laufend mit Gesetzesänderungen vertraut machen.
Rahmenbedingungen und Benefits
Befristete Karenzvertretung in Vollzeit mit 40 Wochenstunden. Das Bruttomonatsgehalt beträgt mindestens 2.897,50 Euro gemäß Funktionslaufbahn GD 18. Anrechenbare Vordienstzeiten können zu einem höheren Einstiegsgehalt führen.
- Verantwortungsvolle und sinnstiftende Tätigkeit für die Gemeinschaft.
- Flexible Arbeitszeitgestaltung mit Gleitzeit.
- Umfassende Einschulung und interessante Aus- und Weiterbildungen.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Sportangeboten, Massagen und Betriebsarzt sowie weitere Benefits.
- Sozialversicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Gemeinden (KFG).
Voraussetzungen
- Abschluss einer kaufmännischen mittleren Schule, Lehrabschluss als Büro-/Industriekauffrau/-kaufmann oder Verwaltungsassistent:in oder vergleichbare Schul- oder Berufsausbildung.
- Dienstprüfung für Standesbeamt:innen.
- Österreichische Staatsbürgerschaft wegen des hoheitlichen Aufgabenbereichs gemäß § 144 Abs. 2 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz.
- Führerschein B.
- Bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Zivil- oder Präsenzdienst.
Gewünschte Kenntnisse und Eigenschaften
- Selbstständigkeit, Serviceorientierung sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit.
- Gute MS-Office-Kenntnisse und Erfahrung mit Büromanagement.
- Gute Deutschkenntnisse und korrekte Rechtschreibung.
- Verantwortungsbewusste, strukturierte und genaue Arbeitsweise.
- Flexibilität, Offenheit für neue Herausforderungen und Weiterbildungsbereitschaft.
- Bereitschaft zu Dienstleistungen außerhalb der Normaldienstzeit.
Bewerbung
Laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis 23.11.2026 über das Jobportal hoch.
Kontakt: Bettina Muckenhumer, Stadtplatz 38, 5280 Braunau am Inn, Telefon 07722/808-216, E-Mail: bettina.muckenhumer@braunau.ooe.gv.at.
Das Auswahlverfahren richtet sich nach § 11 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002. Eine Vorauswahl anhand der Bewerbungsunterlagen bleibt vorbehalten. Kosten im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.