Jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ist verpflichtet, einen Mitarbeiter mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (MPSB) zu bestimmen.
Aufgabe des oder der Beauftragten ist es, für die Sicherheit der in der Klinik eingesetzten Medizinprodukte zu sorgen.
Zu den Aufgaben des MPSB gehören:
Vergleiche dazu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017.
AnsprechpartnerAlexander Bammert
Veranstaltung
Mittagstalk - Chirurgie für den Praxisalltag (Live Webinar)Mittwoch, 02. September 2026, 15.00 bis 15.45 Uhr Onlineveranstaltung / Webinar
Mittwoch, 02.09.2026, 13.00 - 13.45 Uhr
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02.07.2026