Die Landesamtsdirektion / Unterabteilung Informationstechnologie und Digitalisierung ist für den Betrieb und die Weiterentwicklung der IT-Systeme im gesamten Verwaltungsbereich des Landes Kärnten zuständig. Neben der Betreuung der Infrastruktur (Clients, Server) umfasst dies die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von ERP- und Anwendungssystemen sowie die Softwareentwicklung.
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können müssen die Bewerber:innen über ein ausgeprägtes Bewusstsein für IT-Sicherheit und Datenschutz, gutes, professionelles Auftreten sowie eine präzise und gewandte Ausdrucksweise in Wort und Schrift und eine strukturierte, lösungsorientierte, eigenverantwortliche Arbeitsweise aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Als Arbeitgeber bietet das Land Kärnten:
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „IKT-Systementwicklung“, Mindestbruttoentgelt von € 4.970,48 in der Entlohnungsklasse 14, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
befristete Vollbeschäftigung
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 30. Juli 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc
Zurück TOP © 2026 - www.ktn.gv.at - Amt der Kärntner Landesregierung
Arnulfplatz 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich
Die Landesamtsdirektion / Unterabteilung Informationstechnologie und Digitalisierung ist für den Betrieb und die Weiterentwicklung der IT-Systeme im gesamten Verwaltungsbereich des Landes Kärnten zuständig. Neben der Betreuung der Infrastruktur (Clients, Server) umfasst dies die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung von ERP- und Anwendungssystemen sowie die Softwareentwicklung.
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
Um die mit dieser Planstelle verbundenen Aufgaben erfüllen zu können müssen die Bewerber:innen über ein ausgeprägtes Bewusstsein für IT-Sicherheit und Datenschutz, gutes, professionelles Auftreten sowie eine präzise und gewandte Ausdrucksweise in Wort und Schrift und eine strukturierte, lösungsorientierte, eigenverantwortliche Arbeitsweise aufweisen.
Tätigkeitsbeschreibung:
Als Arbeitgeber bietet das Land Kärnten:
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion „IKT-Systementwicklung“, Mindestbruttoentgelt von € 4.970,48 in der Entlohnungsklasse 14, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
befristete Vollbeschäftigung
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 30. Juli 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc
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