Die NÖ Landesregierung ernennt gemäß § 2 Abs. 3 des NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetzes weitere Richterinnen und Richter des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich.
Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen zur Organisation und Zuständigkeit des NÖ LVwG sind insbesondere im 8. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) und im NÖ LVGG verankert. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Richterinnen und Richter werden in der durch den Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss erlassenen Geschäftsverteilung festgelegt.
Das Landesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in St. Pölten und verfügt über Außenstellen in Mistelbach, Wiener Neustadt und Zwettl. Es ist beabsichtigt, die Stellen am Sitz des Landesverwaltungsgerichtes in St. Pölten und an den Außenstellen Wiener Neustadt und Zwettl zu besetzen.
Als Richterin oder Richter ernannt werden darf nur, wer neben der persönlichen und fachlichen Eignung und einem untadeligen Vorleben folgende Voraussetzungen erfüllt:
Das Gehalt beträgt nach dem NÖ LVGG mindestens € 7.943,60. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
In der Bewerbung wäre auf jene Umstände besonders hinzuweisen, die für eine Ernennung sprechen, insbesondere die Erfüllung der Voraussetzungen, der bisherige Tätigkeitsbereich, die bisherige Berufserfahrung und Umstände, die die besondere Eignung für eine Tätigkeit als Richterin bzw. Richter des Landesverwaltungsgerichtes NÖ zeigen.
Weiters ist in der Bewerbung anzugeben, auf welchen Standort oder welche Standorte sie sich bezieht: Sitz St. Pölten, Wiener Neustadt oder Zwettl.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung anzuschließen:
Die Bewerbungsschreiben sind bis spätestens 2. Oktober 2026 einlangend an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Personalmanagement, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, oder per Mail an lad2-lvg@noel.gv.at zu richten.