
Bachelorstudiengang „Journalismus und PR“ in Graz
KN 620 26 003
Die Lehrveranstaltung wird im 4. Semester als Vorlesung im Studiengang „Journalismus und PR“ angeboten und umfasst folgende inhaltliche Schwerpunkte:
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, wesentliche juristische Grundlagen für Medienberufe zu verstehen und auf medienpraktische Fragestellungen anzuwenden. Sie können insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen der Bildberichterstattung, des Urheberrechts, der Medientransparenz und Medienförderung sowie der Presse-, Medien-, Meinungs- und Kunstfreiheit erläutern und einordnen.
Darüber hinaus können sie persönlichkeits- und äußerungsrechtliche Fragestellungen beurteilen und das Spannungsverhältnis zwischen Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz analysieren.
Umfang: 2 SWS, Durchführung in 1 Gruppe: insgesamt 30 ASWS
Unterrichtssprache: Deutsch
Beginn des Lehrauftrags: März 2027
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen laden Sie bitte bis zum 26.10.2026 hoch.
Eine Beschäftigung als Lehrbeauftragte:r erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen gemäß § 7 Abs 2 FHG:
Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. abgeschlossene einschlägige Akademie-Ausbildung; Promotion oder sonstiger Nachweis der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit; 5-jährige qualifizierte einschlägige Berufspraxis, von der möglichst drei Jahre außerhalb einer Hochschule ausgeübt worden sein sollen; Nachweis einer entsprechenden pädagogisch-didaktischen Eignung.
