
Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ in Graz
KN 720 26 003
Die Lehrveranstaltung wird im 2. Semester als Übungsteil im Rahmen einer integrierten Lehrveranstaltung im Studiengang „Soziale Arbeit“ angeboten und umfasst folgende inhaltliche Schwerpunkte:
Der Vorlesungsteil, welcher vor allem die rechtlichen Themengebiete umfasst, ist nicht Teil der Ausschreibung. Die ausgeschriebene Lehrveranstaltung bezieht sich auf den Übungsteil, welcher das konkrete sozialarbeiterische Handeln im Rahmen der Grundsicherung und Arbeitslosigkeit umfasst.
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, Zusammenhänge zwischen bestimmten Problem- und Defizitlagen zu erfassen und aufbauend auf Analysen sozialarbeiterische Grundsicherungskonzepte zu erarbeiten, Hilfepläne zu entwickeln und fallbezogene Interventionen zu planen, welche realisiert werden können. Sie verfügen über die Fähigkeit, die notwendigen rechtlichen Leistungsansprüche zu kennen und Konzepte der Umsetzung unter Wahrung der Interessen der Betroffenen zu erstellen. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse aus der Arbeitslosen- und Armutsforschung werden genutzt um Grundversorgung im gesellschaftlichen und sozialpolitischen Kontext verstehen sowie in der Fallarbeit anwenden zu können.
Umfang: 5 SWS, Durchführung in 5 Gruppen: insgesamt 75 ASWS
Unterrichtssprache: Deutsch
Beginn des Lehrauftrags: März 2027
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen laden Sie bitte bis zum 26.10.2026 hier hoch: Jetzt bewerben!
FH JOANNEUM Gesellschaft mbH, zH Frau Alina Moser, BA, BA, Alte Poststraße 147, 8020 Graz, T: +43 316 5453 8871, M: karriere@fh-joanneum.at
Eine Beschäftigung als Lehrbeauftragte:r erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen gemäß § 7 Abs 2 FHG:
Allgemeine Voraussetzungen für Lehrbeauftragte (FH): Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. abgeschlossene einschlägige Akademie-Ausbildung; Promotion oder sonstiger Nachweis der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit; 5-jährige qualifizierte einschlägige Berufspraxis, von der möglichst drei Jahre außerhalb einer Hochschule ausgeübt worden sein sollen; Nachweis einer entsprechenden pädagogisch-didaktischen Eignung.

Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“ in Graz
KN 720 26 003
Die Lehrveranstaltung wird im 2. Semester als Übungsteil im Rahmen einer integrierten Lehrveranstaltung im Studiengang „Soziale Arbeit“ angeboten und umfasst folgende inhaltliche Schwerpunkte:
Der Vorlesungsteil, welcher vor allem die rechtlichen Themengebiete umfasst, ist nicht Teil der Ausschreibung. Die ausgeschriebene Lehrveranstaltung bezieht sich auf den Übungsteil, welcher das konkrete sozialarbeiterische Handeln im Rahmen der Grundsicherung und Arbeitslosigkeit umfasst.
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage, Zusammenhänge zwischen bestimmten Problem- und Defizitlagen zu erfassen und aufbauend auf Analysen sozialarbeiterische Grundsicherungskonzepte zu erarbeiten, Hilfepläne zu entwickeln und fallbezogene Interventionen zu planen, welche realisiert werden können. Sie verfügen über die Fähigkeit, die notwendigen rechtlichen Leistungsansprüche zu kennen und Konzepte der Umsetzung unter Wahrung der Interessen der Betroffenen zu erstellen. Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse aus der Arbeitslosen- und Armutsforschung werden genutzt um Grundversorgung im gesellschaftlichen und sozialpolitischen Kontext verstehen sowie in der Fallarbeit anwenden zu können.
Umfang: 5 SWS, Durchführung in 5 Gruppen: insgesamt 75 ASWS
Unterrichtssprache: Deutsch
Beginn des Lehrauftrags: März 2027
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen laden Sie bitte bis zum 26.10.2026 hier hoch: Jetzt bewerben!
FH JOANNEUM Gesellschaft mbH, zH Frau Alina Moser, BA, BA, Alte Poststraße 147, 8020 Graz, T: +43 316 5453 8871, M: karriere@fh-joanneum.at
Eine Beschäftigung als Lehrbeauftragte:r erfolgt unter folgenden Rahmenbedingungen gemäß § 7 Abs 2 FHG:
Allgemeine Voraussetzungen für Lehrbeauftragte (FH): Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. abgeschlossene einschlägige Akademie-Ausbildung; Promotion oder sonstiger Nachweis der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit; 5-jährige qualifizierte einschlägige Berufspraxis, von der möglichst drei Jahre außerhalb einer Hochschule ausgeübt worden sein sollen; Nachweis einer entsprechenden pädagogisch-didaktischen Eignung.
